Frühsport Schneeschaufeln – Was Sie dazu wissen müssen

7. Dec 2010 - Bauen-Wohnen.NET

Eigentum verpflichtet! Auch zum Schneeschaufeln. Foto: Allianz/dpp
 

Eingeschneit. Der Winter kommt mit Riesenschrittenund Schneeschaufeln, Streusalz und Heizung sind wieder Trumpf. Was kann, was darf, was muss man beachten – wir haben uns zum Thema „Winter-Pflichten“ bei den Versicherungsexperten der Allianz Versicherung für Sie schlau gemacht:

Schnee und Eis auf Gehwegen
Für die Schnee- und Eisbeseitigung und die Reinigung der Gehwege sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Diese Pflicht kann per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, die dann schippen und fegen müssen. Wann Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden und wann gestreut werden muss, schreiben die Kommunen fest. Versäumt ein Wohnungsmieter oder Eigenheimbesitzer rechtzeitig zu streuen und zu räumen, muss er haften, wenn es zum Unfall kommt. Hier schützt die Privathaftpflichtversicherung.

Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen brauchen diesen speziellen Haftpflichtschutz.

Schnee auf dem Dach
Es sieht hübsch aus, kann aber gefährlich werden: Schnee auf dem Dach. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn in manchen Regionen Deutschlands kommt es immer wieder zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelast nicht mehr trägt.

Dachschäden, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden, gegen die eine Elementarschadenversicherung extra abgeschlossen werden muss.

• Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann – abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt – mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen.

• Wer unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte rechtzeitig einen Dachdeckerinnungsbetrieb fragen oder bei der Feuerwehr anrufen.

• Auf keinen Fall selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, die Schneemassen vom Dach zu schaufeln.

Auch Wasserleitungen müssen nicht frieren
Rund 1,5 Millionen Mal tropfte es 2009 aus geplatzten und verrosteten Leitungswasserrohren. Für keinen anderen Schaden zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer ihren Kunden mehr Geld als für undichte Wasserleitungen: Mit jeder Frostperiode steigen die Gefahren für Wasserleitungen zusätzlich.

Um Wasserleitungen effektiv vor Frostschäden zu schützen, gibt es eine ganz einfache Lösung: Heizen!

Die Frostschutzstellung * am Heizkörper-Ventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Er verhindert nicht, dass entfernt vom Heizkörper verlegte Rohre einfrieren.

Achten Sie also darauf, dass alle Räume ausreichend beheizt werden. Drehen Sie die Ventile nie vollständig zu.

Auch für die Heizkosten ist eine konstante Raumtemperatur unter dem Strich häufig günstiger als das permanente Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage. (News-Reporter.NET/um))

 
 
 

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