Fernsehen in der Gartenlaube kostet extra !

20. Jul 2011 - Bauen-Wohnen.NET

Fernsehen in der Zweitwohnung kostet Gebühren. Foto: News-Reporter.NET
 

„Ich bezahle meine Rundfunk- und Fernsehgebühren in Höhe von 17,98 Euro pro Monat für die Geräte in meiner Wohnung. Nun verlangt die Gebühreneinzugszentrale eine gleich hohe Gebühr für unseren Rundfunk- und Fernsehempfänger in unserer Gartenlaube. Kann das denn wahr sein? Alle anderen in der Anlage lachen uns aus - bezahlen also nicht,“ schreibt ein verärgerter Lesers, der sich zu Unrecht abkassiert fühlt.

Rechtsexperte Wolfgang Büser weiß es besser: Die „Lacher“ sind im Unrecht. Haben auch sie Rundfunk- und Fernsehgeräte, so müssten auch sie bezahlen. Kommt die „GEZ“ (Gebühren Einzug Zentrale) dahinter, dann werden sogar rückwirkend Gebühren fällig. Denn „Geräte in einer Zweitwohnung“ – dazu zählen Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Wohnwagen, stationär aufgestellte Wohnmobile und Gartenlauben – müssen ebenfalls angemeldet werden und kosten Gebühren.

Ob die „Zweitwohnungen das ganze Jahr über bewohnt werden oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Allein das „Bereithalten“ der Geräte, also die Möglichkeit, Rundfunk hören und fernsehen zu können, entscheidet.

Rundfunk- und/oder Fernsehempfänger, die mit in den Urlaub genommen werden, kosten nichts extra. (Wolfgang Büser/News-Reporter.NET)

 
 
 

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