Eingeschränkter Versicherungsschutz für Hausbesitzer

2008-09-26 10:03:27 - Verbraucher-Reporter.Net

Wer mehrere Immobilien besitzt, sollte beachten, dass die private Haftpflichtversicherung nur die Risiken des selbst bewohnten Hauses abdeckt. Foto: Quelle Bausparkasse/News-Reporter.NET
 

Wer mehr als nur eine Immobilie besitzt, muss in manchen Fällen mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz rechnen. „Eine private Haftpflichtversicherung deckt zum Beispiel nur Risiken ab, die vom aktuell bewohnten Einfamilienhaus ausgehen“, warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

In einem vor dem Landgericht (LG) Coburg verhandelten Fall hatte ein Eigentümer eines Wohnhauses eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Später erwarb er aus beruflichen Gründen ein weiteres Anwesen, in das er dann umzog. Die erste Immobilie vermietete er mehrere Jahre lang. Als diese leer stand, fror eine Wasserleitung auf. Ein Teil des Wassers lief ins Nachbarhaus und führte dort zu Schäden von mehreren Tausend Euro. Die Schadensmeldung reichte er bei seiner Privathaftpflichtversicherung ein, die jedoch mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen die Kostenübernahme ablehnte.

Das LG Coburg gab dem Versicherer Recht (Urteil vom 27.02.08, Az. 11 O 720/07), da der Eigentümer dieses Haus nicht zu Wohnzwecken, sondern als Mietobjekt nutze. Zudem umfasse die Versicherung nur das Einfamilienhaus, das gerade vom Versicherungsnehmer dauernd bewohnt werde. Der Immobilieneigentümer müsse den Schaden daher aus eigener Tasche begleichen. (News-Reporter.NET/as)

 
 
 

Weitere Bilder

 

 

Artikelsuche

 

 

Anmeldung zum Newsletter

 
 Tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein, 
 um Sich für für unseren Newsletter anzumelden.
 Sie erhalten anschließend eine entsprechende 
 E-Mail zwecks Bestätigung Ihrer Anmeldung.
 

 

Highlights

Aktuelle Bilder

 

Aktuelle Videos

 

RSS-Feeds

Weitere Dienste