Wiedereinfrieren im Prinzip möglich
2008-10-06 13:45:46 - Verbraucher-Reporter.Net
„Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“, heißt es auf den Tiefkühlpackungen der EU-Staaten in den jeweiligen Landessprachen. Mit diesem Hinweis will der Gesetzgeber auf Nummer sicher gehen: Die Verbraucher sollen immer nur so viele Lebensmittel aus dem Gefriergerät nehmen, wie sie tatsächlich auf einmal auch verbrauchen. Die Vorsichtsmaßnahme verhindert, dass aufgetaute Produkte eventuell bei Raumtemperatur zu lange aufgehoben werden. Falls Speisen aus der Tiefkühlung doch einmal übrig bleiben, ist das Wiedereinfrieren nach Ansicht des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti) grundsätzlich möglich. Dies gilt vor allem für gegarte oder hoch erhitzte Speisen. Auch Lebensmittel wie Brötchen und Gemüse, die vor dem Verzehr lediglich aufgetaut werden müssen, können im Prinzip wieder zurück ins Tiefkühlfach.
Das Entscheidende beim Wiedereinfrieren ist Schnelligkeit: Je eher die Produkte wieder zurück ins Tiefkühlgerät kommen, desto besser. Das dti empfiehlt, Lebensmittel rasch abkühlen zu lassen, gut zu verpacken, mit dem Hinweis „wieder eingefroren“ und aktuellem Datum zu beschriften und danach unmittelbar wieder tiefzukühlen.
Sofortiges Wiedereinfrieren ist hygienisch besser als längeres Aufbewahren von Lebensmitteln im Kühlschrank bei Plustemperaturen, so lautet einhellig die Meinung der Wissenschaftler. Denn bei den eisigen Temperaturen im Gefriergerät stellen Mikroorganismen ihre Aktivität ein. Dennoch: Nur wer seinen Hunger richtig einschätzt und die entsprechende Portion tiefgekühlter Lebensmittel gleich nach der Zubereitung genießt, erhält optimale Frische und Qualität tiefgekühlter Produkte. (News-Reporter.NET/SV)





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