Anwalt muss für PC keine Rundfunkgebühr zahlen

2008-07-29 14:56:19 - Verbraucher-Reporter.Net

Auch wenn ein Anwalt auf seinem Computer öffentlich-rechtliche Sender empfangen kann, muss er laut Gerichtsbeschluss keine Rundfunkgebühren dafür bezahlen, wenn er diese nicht nutzt. Foto: News-Reporter.NET
 

Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Anwalt könne zwar mit seinem PC Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen, dies rechtfertige aber nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Der klagende Anwalt verwendet den Computer in seiner Kanzlei ausschließlich zu Schreib- und Recherchearbeiten. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung gegen die Entscheidung zu. (News-Reporter.NET/JM)

 
 
 

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