TIN – ein lebenslanger Begleiter
2008-09-23 13:22:22 - Wirtschafts-Reporter.Net
Derzeit flattern den Deutschen Briefe ins Haus, deren Absender das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist. Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung erklären, was es damit auf sich hat.
Tax Identification Number (TIN) ist die internationale Bezeichnung für die persönliche Steueridentifikationsnummer, die nach und nach jedem Steuerpflichtigen zugeteilt wird. Seit Anfang August 2008 verschickt das BZSt diese neue Kennzahl, die aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer besteht, an 82 Millionen Bürger.
Die TIN ist eine wichtige Voraussetzung für die elektronische Steuerkarte, denn die bekannte Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe wird es 2010 zum letzten Mal geben. Mit der Nummer werden Name und Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort sowie akademischer Grad und Künstlername hinterlegt. Freiberufler und Selbstständige erhalten darüber hinaus eine zweite Steuernummer, die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Die BZSt vergibt und verwaltet die Identifikationsnummern. Durch die bundeseinheitliche TIN kann eine einfachere Zuordnung der Steuerdaten und somit eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter erfolgen. Mit ihr sollen auch Sozialleistungsmissbrauch und Steuerbetrug wirksamer als bisher bekämpft werden. Da das BZSt für die Kontrolle aller Kontenabrufe zuständig ist, erhält es von den Banken auch Informationen über Freistellungsaufträge. Finanzämter und Sozialbehörden haben nun Zugriff auf diese Daten. Deutsche Anleger, die ihr Geld im Ausland deponiert haben, müssen ihre TIN bei Zuteilung dort nachmelden. Die TIN ist in der EU weit verbreitet. Somit ist der Fiskus auch über die finanziellen Auslandsaktivitäten der Bürger informiert.
Die TIN wird mit der Geburt vergeben und erst bis zu 20 Jahren nach dem Ableben gelöscht, um auch alle Erbschaftsangelegenheiten zu dokumentieren. Sie ändert sich weder bei einem Umzug noch bei Änderung des Familienstandes oder Eintritt ins Rentenalter. Die Ausgabe der TIN an Neugeborene soll verhindern, dass Eltern einen Teil ihres Vermögens auf ihre minderjährigen Kinder übertragen und für diese dann Nichtveranlagungsbescheinigungen zur Vermeidung der Zinsabschlag- bzw. Abgeltungsteuer beantragen.
Die ARAG-Experten weisen alle Senioren darauf hin, dass schon seit 2005 alle Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen die ausgezahlten Beträge an die Finanzbehörden melden müssen. Mit der TIN sind diese in der Lage, noch nicht erfasste steuerpflichtige Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Nachzahlungen sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens könnten die Folge sein. (News-Reporter.NET/as)





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