In Würde sterben
28. Aug 2009 - Sozial-Reporter.Net
Das Recht auf einen Tod in Würde ist in Deutschland jetzt endlich per Gesetz festgeschrieben. Paragraf 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt seit dem 1. September, dass Ärzte eine Patientenverfügung bedingungslos anerkennen müssen. Selbst wenn die Verfügung nicht eindeutig ist, müssen die Ärzte zusammen mit den Angehörigen und Freunden des Todgeweihten herausfinden, was sein mutmaßlicher Wille in dieser Situation gewesen wäre, in der er nicht mehr selbst bestimmen kann. Auch wenn keine Einigung zu finden ist, entscheidet nicht der Arzt, sondern ein Gericht.
Damit hat die sogenannte Patientenverfügung ein ganz neues Gewicht bekommen. In einer derartigen schriftlichen Verfügung kann jeder, der volljährig ist, festlegen, was mit ihm passieren soll, wenn er durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst über Anwendung oder Nicht-Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden kann. Und zwar unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Aktive Sterbehilfe bleibt aber ausdrücklich verboten.
Je detaillierter und genauer so eine Verfügung verfasst ist, desto einfacher ist es für Angehörige und Ärzte. Zum Aufsetzen einer Patientenverfügung kann man einen Anwalt oder Notar hinzuziehen, muss man aber nicht. Anregungen und Textbausteine gibt es zum Beispiel beim Bundesjustizministerium im Internet unter www.bmj.bund.de, Menüpunkt Service/Publikationen.
Es darf niemand zur Abgabe einer Patientenverfügung gezwungen oder vertraglich verpflichtet werden. Zum Beispiel von Altenheimen oder Hospizen, um kostenaufwendige Pflegemaßnahmen zu verkürzen. Außerdem kann die Verfügung jederzeit formlos widerrufen werden. (News-Reporter.NET/as)







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