Der tierische Kollege braucht Versicherungsschutz
17. Nov 2009 - Sozial-Reporter.NET
Bello liegt gemütlich unterm Schreibtisch im Büro – für Frauchen oder Herrchen ist es praktisch, wenn sie ihren vierbeinigen Freund mit an den Arbeitsplatz nehmen dürfen. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass alle Schäden, die der Hund dort anrichtet, grundsätzlich nicht versichert sind.
„Von der Privathaftpflicht werden normalerweise nur Schäden durch kleine Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Vögel abgedeckt“, erklärt Sonja Biorac von der R+V-Versicherung. „Für Hunde muss extra eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese sogenannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn der Hund einen Schreibtischstuhl anknabbert oder beim Spielen den Laptop vom Tisch reißt. Sogar wenn ein Kollege mal mit dem Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, werden die Kosten in der Regel übernommen.“
Grundsätzlich muss aber erst einmal der Arbeitgeber zustimmen, dass der Hund mit an den Arbeitsplatz darf. Natürlich muss der neue Kollege mit der kalten Schnauze auch gut erzogen und für seinen Job geeignet sein. Studien haben gezeigt, dass ein Hund, der ausgeglichen ist und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, dem Betriebsklima sogar gut tut. Dafür braucht er aber ausreichend Gelegenheiten, sich auch zwischendurch mal austoben zu dürfen – tut Frauchen und Herrchen übrigens auch ganz gut. Besucher sollte er nicht anbellen und auch, wenn er mal einige Zeit alleine bleiben muss, nicht gleich jaulen und Unfug anstellen. (News-Reporter.NET/as)







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