Familien-Pkw von Schuldnerin darf nicht gepfändet werden

4. Mar 2010 - Auto-Reporter.NET

 
 

Der Familien-Pkw einer Schuldnerin ist unpfändbar, wenn der Ehegatte das Auto unbedingt für seine Fahrt zur Arbeit benötigt. Diese grundsätzliche Entscheidung hat jetzt der Bundesgerichtshof getroffen (Az. VII ZB 16/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hat eine Frau Schulden in Höhe von 2.459,79 Euro. Sie ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Zur Begleichung der Schulden sollte deshalb jetzt der Familien-Pkw gepfändet werden. Das lehnte die damit beauftragte Gerichtsvollzieherin aber ab. Die Schuldnerin lebe mit ihren drei Kindern und dem Ehemann auf einem Dorf. Der Familienvater sei für den Weg zu seiner Arbeit in der Kreisstadt auf das gemeinsame Fahrzeug angewiesen. Er müsste sonst stundenlang auf ein öffentliches Verkehrsmittel warten, wobei nicht einmal sichergestellt wäre, dass zu bestimmten Zeiten überhaupt noch ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe.

Dieser Argumentation schlossen sich die Bundesrichter an. „Unpfändbar sind alle Gegenstände der Schuldnerin, die ihr Ehegatte zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigt“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer den Richterspruch. Dazu gehört in diesem Fall der gemeinsame Pkw, den der Mann als Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt. Darauf müsste er nur verzichten, wenn ihm in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung ständen. Das trifft hier nicht zu. (auto-reporter.net)

 
 
 

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