Auch Filmstars müssen laufen
31. Jul 2010 - Auto-Reporter.NET
Wird die auf einem Autobahnabschnitt zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um fast die Hälfte überschritten, ist ein einmonatiges Fahrverbot das Mindeste, mit dem der Verkehrssünder zu rechnen hat. Selbst und gerade dann, wenn von dem Urteil eine landesweit bekannte und beliebte Schauspielerin betroffen ist. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm klargestellt (Az. III-3 RBs 120/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der Film- und Fernsehstar auf der A2 mit 146 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld sah aber zunächst von einem Fahrverbot ab und verhängte nur eine erhöhte Geldbuße von 400 Euro. Schließlich müsse die Betroffene erhebliche Strecken zu den Dreh- und Einsatzorten als Schauspielerin zurücklegen, womit der Wegfall der Fahrerlaubnis einem zumindest vorübergehenden Berufsverbot gleichkäme.
Den Deal mehr Bußgeld statt Fahrverbot ließ das Oberlandesgericht allerdings nicht durchgehen. „Wegen der doch sehr erheblichen Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit und dem daraus resultierenden grob verkehrswidrigen Verhalten darf die Betroffene nicht einfach ins Portemonnaie greifen können, sondern muss sich schon des Lerneffekts wegen gründlichere Gedanken machen, ob und inwieweit sie ihre notwendigen Fahrten nicht auch in anderer Weise organisieren kann“, erklärt D-AH-Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.
Für die Schauspielerin führe ein einmonatiges Fahrverbot wohl kaum zu einer erheblichen Härte. Angesichts ihres überdurchschnittlichen Einkommens sei ihr für diese Zeit beispielsweise die Anstellung eines Chauffeurs ohne Weiteres zumutbar. Eine solche finanzielle Belastung müsse jeder hinzunehmen bereit und in der Lage sein, der den öffentlichen Verkehr am Steuer seines Pkws derart gravierend gefährde. Zumal die Geldbuße nunmehr natürlich mit dem merklich geringeren Regelbetrag von 100 Euro festgesetzt wird. (Auto-Reporter.NET)






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