Wolfgang Büser: „Verzögerung“ schützt vor Strafe nicht

13. Jan 2012 - Verkehrs-Reporter.NET

 
 

Einem Autofahrer darf nach einem Verkehrsverstoß der Führerschein für einen Monat entzogen werden. Liegt jedoch zwischen dem Verkehrsverstoß und der „letzten tatrichterlichen Entscheidung“ vor dem Amtsgericht ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, ist in der Regel davon abzusehen, das Fahrverbot noch durchzusetzen.

Hat der Autofahrer jedoch selbst dazu beigetragen, dass dieser Zeitraum überschritten wurde, bleibt es beim Entzug des Führerscheins. Im verhandelten Fall wegen eines erheblich zu geringen Sicherheitsabstands ging es um einen Zeitverzug von vier Monaten (OLG Oldenburg, 2 Ss Bs 172/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 
 
 

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