Wolfgang Büser: Auch leichte Spuren besser nicht verschweigen

17. Jan 2012 - Verkehrs-Reporter.NET

 
 

Hat ein Gebrauchtwagenhändler an einem seiner zum Verkauf stehenden Autos erkannt, dass in bestimmten Bereichen nachlackiert worden ist, so muss das für ihn in der Regel „ein Hinweis auf die Möglichkeit eines reparierten Unfallschadens“ sein.

Wird ein solches Fahrzeug durch den Händler weiter veräußert, ohne dass er dem offensichtlichen Hinweis nachgegangen ist, und verschweigt er seine „Vermutung“, handelt er arglistig. Stellt der neue Besitzer fest, dass es sich um einen Unfallwagen handelt,  kann er den Kauf rückgängig machen (OLG Karlsruhe, 4 U 71/09). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 
 
 

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