In der zweiten Reihe kann’s teuer werden

20. Jun 2012 - Verkehrs-Reporter.NET

 
 

Parkt ein Auto unzulässig in der zweiten Reihe, so kann das grundsätzlich ein Knöllchen einbringen und bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Kommt es wegen des verkehrswidrig abgestellten Wagens zu einem Unfall, müsse der Parksünder dafür mithaften, urteilte das Amtsgericht Meldorf.

Im konkreten Fall hatte ein Autobesitzer seinen Pkw mit Anhänger in zweiter Reihe abgestellt, um etwas von der anderen Straßenseite aufzuladen. Seine fünfjährige Tochter blieb zunächst im Auto sitzen, stieg dann aber doch aus, lief auf die Straße und wurde von einem Auto erfasst. Bei dem Unfall wurde das Mädchen leicht verletzt und das geparkte Auto beschädigt. Die Haftpflicht des Falschparkers habe für die Hälfte des Schadens aufzukommen. Denn das in der Straßenverkehrsordnung angeführte Rechtsparkgebot diene nicht nur zum Schutz des fließenden Verkehrs, sondern auch von Fußgängern, die die Straße überqueren wollten (AmG Meldorf, 81 C 1124/10). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 
 
 

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