Wenn der Auffahrende nicht immer der allein Schuldige ist ...
26. Jun 2012 - Verkehrs-Reporter.NET
Wer auffährt, trägt immer die volle Schuld. Eine arg strapazierte „Verkehrsregel“, die von den Gerichten immer wieder in Nuancen spezifiziert wird. So auch vom Oberlandesgericht Nürnberg, das einen Fall zu beurteilen hatte, in dem ein Bus auf einen Pkw aufgefahren war, der plötzlich gebremst hatte. Mehrere Fahrgäste hatten sich verletzt, und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers verweigerte ihnen den Schadenersatz, weil der Busfahrer nicht aufgepasst habe, so die Begründung.
Die Nürnberger Richter durchschlugen den Knoten, indem sie beiden Fahrern die „halbe Schuld“ gaben: Der Unfall sei durch einen „verkehrstypischen Betriebsvorgang“ verursacht worden. Beide Fahrzeughalter müssten deshalb als sogenannte Gesamtschuldner in voller Höhe für die Folgen eintreten. Wie dann am Ende die tatsächlichen Anteile unter den Kontrahenten aufzuteilen waren, musste in dem Verfahren nicht geklärt werden (OLG Nürnberg, 4 U 2222/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)






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