Wer sich „unfallfrei“ einen Schaden zufügt, geht leer aus

27. Jun 2012 - Verkehrs-Reporter.NET

 
 

Setzt ein Autofahrer mit einem Anhänger zurück und verhakt sich die Anhängerkupplung so unglücklich, dass der Hänger am rechten hinteren Kotflügel seines Wagens aufschlägt, muss die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers den Schaden nicht begleichen.

Es habe sich nicht um einen „Unfall“ im Sinne der Versicherungsbedingungen gehandelt, begründet das Amtsgericht München seine Entscheidung. Es fehle das „von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis“. Vielmehr habe es sich um einen Bedienfehler des Fahrers gehandelt, der nicht zu regulieren sei (AmG München, 343 C 11207/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 
 
 

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