„Gezielte“ Karosserielöcher sind nicht „vandalismustypisch“
6. Jul 2012 - Verkehrs-Reporter.NET
Alle Türen und Kotflügel des Fahrzeuges waren mit kleinen Löchern versehen, sodass der Autobesitzer seinem Vollkaskoversicherer einen Vandalismusschaden meldete. Aufgrund der erheblichen Reparaturkosten war ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Das Versicherungsunternehmen wollte den aber nicht übernehmen, da es sich hier um eine Vortäuschung eines derartigen Schadens handele.
Der Geschädigte rief das Oberlandesgericht Köln an, doch die Richter bestätigten die Einschätzung des Versicherers und gingen von einem Betrugsversuch aus: So läge insofern kein typischer Vandalismusschaden vor, als dass der Täter gezielt und nicht wahllos kleine Löcher an planmäßig ausgewählte Stellen angebracht habe. Diese hätten erkennbar den Sinn, einen möglichst hohen Reparaturkostenaufwand zu erzielen, gleichzeitig aber auch eine kaschierende „Billigreparatur“ zu ermöglichen, die der Kläger auch tatsächlich durchgeführt hätte, so die Richter (OLG Köln, 9 U 83/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)






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