Kommt der „Anhörungsbogen“ verspätet, ist der Halter fein raus
10. Jul 2012 - Verkehrs-Reporter.NET
Versucht eine Verkehrsbehörde, den Fahrer eines Pkws ausfindig zu machen, der einen Verkehrsverstoß begangen hat, so muss sie den Anhörungsbogen dem Fahrzeughalter spätestens innerhalb von zwei Wochen „nachweislich“ zugestellt haben. Geschieht das nicht oder behauptet der Halter, den Brief nicht erhalten zu haben, so ist der Vorgang abzuschließen. Und das sanktionslos, wie die Richter am Verwaltungsgericht Potsdam entschieden haben (VwG Potsdam, 10 L 52/12). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)






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