Wenn ein E-Rollstuhlfahrer in eine Schaufensterscheibe kracht ...

11. Jul 2012 - Verkehrs-Reporter.NET

 
 

Ein elektrisch betriebener Rollstuhl zählt als „Kraftfahrzeug“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Fährt also ein Querschnittsgelähmter mit einem solchen Rollstuhl in eine Schaufensterscheibe und wird dadurch ein in dem Laden tätiger Arbeitnehmer verletzt, besteht Schadenersatzanspruch.

Der Arbeitgeber des Geschädigten kann gegen den Halter wie Fahrer des Rollstuhls bzw. gegen deren Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Schadenersatz der ihm durch die Lohnfortzahlung entstandenen Kosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, geltend machen. Im verhandelten Fall beliefen sich die Kosten auf 3.100 Euro (AmG Kerpen, 104 C 257/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 
 
 

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