Ruhestand im Ausland – Riester Rente lohnt sich
8. Dec 2009 - Verbraucher-Reporter.NET
Von den Traumstränden in Frankreich, den lauen Sommerabenden in Spanien oder den schneereichen Wintern in Österreich träumen viele Deutsche. Und viele Deutsche wollen diese Dinge im Rentenalter genießen. Den Lebensabend im Ausland zu verbringen, das kann sich jeder Dritte Deutsche gut vorstellen. In der Altersgruppe bis 34 ist es sogar jeder Zweite, fand eine repräsentative Ipsos-Umfrage heraus.
Bisher mussten Rentner, die eine Riester Rente abgeschlossen hatten, im Falle eines solchen Wohnsitzwechsels ins Ausland die Riester-Förderung an den deutschen Staat zurückzahlen. Von jeder Zahlung der Riester Rente wurden solange 15 Prozent abgezogen, bis die Zulagen und Steuervorteile komplett zurück gezahlt waren. Bestand noch ein Zweitwohnsitz in Deutschland, mussten die Zulagen und die mit der Riester Rente verbundenen Steuervorteile während der Ansparphase zwar nicht zurückgezahlt werden, allerdings musste dann die Riester Rente versteuert werden.
Nun gibt es Grund zur Freude für die Rentner. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 10. September 2009, dass Rentnern auch im Ausland die vollen staatlichen Riester-Zulagen zustehen. Begründung: Die Benachteiligung der im Ausland lebenden Rentner verstoße die freie Wahl des Wohnortes und stelle eine Diskriminierung dar.
Eigentlich ging es der EU-Kommission mit ihrer Klage vor dem EuGH um die Gleichberechtigung derjenigen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Denn die Vorschriften verletzten das Arbeitnehmerrecht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Die alten Regelungen bedeuteten, laut EU-Kommission eine indirekte Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft. Die Riester Rente darf aber nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden werden. Dieser Gruppe muss Deutschland nun also auch die Riester-Zulagen gewähren. Zudem müssen auch Wohnimmobilien im Ausland in den Genuss der Riester-Förderung kommen.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung. Denn das Urteil gilt ausschließlich für EU-Länder! Beschließt ein Rentner, seinen Lebensabend in den USA oder in dem beliebten Auswanderungsland Neuseeland zu verbringen, so gilt für ihn die alte Regelung: Er muss die staatliche Förderung der Riester Rente zurückzahlen, sobald er den Wohnsitz wechselt.
Dennoch: Die Neuregelung macht den Abschluss einer Riester Rente für jeden fünften Deutschen (22 Prozent) noch attraktiver, so die Ipsos-Studie. 35 Prozent der Deutschen, die später im Ausland leben wollen, nennen die Riester Rente als wichtige Einnahmequelle. Unter den 35- bis 54-jährigen sind es sogar 43 Prozent. Sie nutzen diese als Ergänzung zu anderen Vorsorgemodellen wie Lebensversicherungen, Betriebs- und staatliche Renten sowie Aktien, Fonds und Wertpapiere.
Es wurde Zeit, dass das Gesetz geändert wird. Schon 2003 hatte die EU-Kommission die Gesetze zur Riester Rente kritisiert. 2005 forderte sie Nachbesserungen. Nachdem nichts geschah, reichte die Kommission 2007 Klage ein und erhielt schließlich durch den BuGH Recht in allen Punkten. Nun muss Deutschland das Gesetz nachbessern, um keine Geldstrafe zu riskieren. Aber auch so wird die Bundesregierung das Urteil viel Geld kosten. Geht man davon aus, dass circa sechs Millionen Rentner im Ausland leben, belaufen sich die Kosten derzeit auf knapp 500 Millionen Euro. Zukünftig rechnet die Regierung mit zusätzlichen jährlichen Kosten von 100 Millionen. Doch das dürfte den derzeitigen und zukünftigen Rentnern egal sein. Denn immerhin haben Sie jahrelang in die Riester Rente einbezahlt und ein Recht auf deren Auszahlung sowie die staatliche Förderung.
Diese Entscheidung bestätigt erneut, dass manche EU-Regeln etwas mehr Zeit benötigen, um die Hürden der Bürokratien zu meistern, sich schlussendlich jedoch dennoch durchsetzen.
Wir wünschen viel Vergnügen am europäischen Wohnort Ihrer Wahl. – inklusive Riester Förderung. (nr / Fischer-Partner.ORG / N. Staub)






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