Die Banken haben nichts dazu gelernt
22. Jul 2010 - Wirtschafts-Reporter.NET
"Sie können sich nicht einfach auf einen Bankberater verlassen". So lautet das Fazit der Stiftung Warentest zur aktuellen Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zur Anlageberatung der Banken. "Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben", kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die Banken hätten den "Stresstest" aus Verbrauchersicht nicht bestanden. Im Ergebnis erhielten sechs von 21 getesteten Kreditinstituten die Note "mangelhaft", als beste Note verteilten die Tester von Finanztest eine 3,1.
In der Folge titelt die Stiftung Warentest "Die Blamage geht weiter" und stellt der Qualität der Anlageberatung in Banken ein "jämmerliches" Zeugnis aus. Hauptkritikpunkte: Nach wie vor erkundigen sich viele Berater nicht nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden und missachten damit elementare Grundregeln der Beratung. Auch ihrer Pflicht zur Aushändigung eines Beratungsprotokolls sind die Berater nicht nachgekommen. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde die Pflicht zur Aushändigung eines Protokolls missachtet.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben und effektiven Kontrollen
Der vzbv sieht sich in seinem Ruf nach dem Gesetzgeber bestätigt. "Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern", fasst Gerd Billen die ernüchternden Erkenntnisse zusammen. Die Geschäftsmodelle hätten sich überlebt, es müsse endlich ehrlich, transparent und bedarfsgerecht zugehen. Nach diesem Test entpuppten sich die öffentlichen Bekundungen der Banken, ihre Prozesse verbessert und sich dem Ziel einer langfristigen Kundenbindung verschrieben zu haben, als leere Worthülsen.
Protokollierung Fehlanzeige
"Wir benötigen endlich klare Vorgaben für den Beratungsprozess und eine den tatsächlichen Verlauf des Beratungsgespräches widerspiegelnde Beratungsdokumentation", so Billen. Die Beobachtungen der Verbraucherzentralen und die Ergebnisse einer Untersuchung der Finanzaufsicht (BaFin) zeigen, dass die inhaltlichen Anforderungen und Ziele bei der Protokollierung verfehlt wurden. Nach Erkenntnis der BaFin enthalten mehr als zwei Drittel der geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben der Verbraucher.
Weitere Informationen unter www.vzbv.de. (News-Reporter.NET7um)





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