Händlertrick: „Verkauf im Kundenauftrag“ – Gewährleistung futsch!
20. Jun 2012 - Auto-Reporter.NET
Wer kennt sie nicht. Überall im Land gibt es Gebrauchtwagenhändler in Hülle und Fülle. Und leider gibt es auch unter ihnen schwarze Schafe. Ist der Autokauf also bei solch einem Händler geplant, gilt es aufzupassen, nicht auf einen der fiesen Tricks hereinzufallen. Die Zeitschrift „AUTOStraßenverkehr“ schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe, dass unseriöse Händler vor allem die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen versuchen. Doch gerade die ist für viele Kunden der Hauptgrund, nicht von privat zu kaufen.
Bei der Masche würde dem Käufer kurz vor Vertragsabschluss mitgeteilt, das Auto sei im Kundenauftrag zu verkaufen, was gesetzlich nicht verboten ist. Der Händler ist dann gewissermaßen nur noch in der Rolle eines Vermittlers. Verbraucher, die sich auf einen solchen Deal einlassen, verlieren bei Vertragsunterschrift jedoch die Gewährleistung.
Weiterhin gibt das Magazin zu bedenken, dass auch der Passus „Gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag nur bei Privatkäufen, aber nicht bei Händlern gilt. Ein solcher Haftungsausschluss ist für ein Autohaus nicht zulässig. Dies gilt auch für Ausführungen wie „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“. Vorsicht sei zudem geboten, wird das Auto im Vertrag als „Bastlerauto“ oder „Schrottauto“ bezeichnet, obwohl es in einem guten sowie fahrfähigen Zustand ist. Auch hier wird seitens des Händlers versucht, der Gewährleistung zu entgehen.
Ein nicht neues, aber immer noch aktuelles Thema sind Tachomanipulationen. Tipp: Wer den Angaben des Verkäufers nicht traut, kann in einer Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen. Die Steuergeräte erfassen bei Einträgen sehr oft auch den Kilometerstand. (Auto-Reporter.NET/br)






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