Betriebliche Altersversorgung – früh starten zahlt sich aus

9. Sep 2009 - Wirtschafts-Reporter.Net

Schon Auszubildende sollten einen Teil ihres Brutto-Lohns in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Oft kann dadurch sogar das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gesichert werden. Foto: Signal Iduna/News-Reporter.NET
 

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen, haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Der lässt sich aber in vielen Fällen erhalten, wenn ein Teil des Brutto-Lohns für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird.

Diese Möglichkeit sollten Azubis beim Schopf packen, um frühzeitig eine Zusatzversorgung für den Ruhestand aufzubauen. Besonders wichtig für die junge Generation, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer werden. Zudem vermindert eine arbeitnehmerfinanzierte bAV das zu versteuernde Einkommen, da die Beiträge direkt vom Brutto-Einkommen abgezogen werden. Bleibt das Gesamteinkommen danach unter dem Grenzbetrag von 7.680 Euro jährlich, wird das Kindergeld auf Antrag weitergezahlt. Zu beachten ist dabei, dass zum Gesamteinkommen nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern auch vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer-Sparzulage oder Ausbildungsförderungen zählen.

Auf eine sogenannte Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, sofern Regelungen im Tarifvertrag nichts anderes festlegen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (64.800 Euro), also derzeit bis 2.592 Euro pro Jahr, können in eine bAV investiert werden. (News-Reporter.NET/as)

 
 
 

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