Steuererleichterungen in 2010

15. Jan 2010 - Wirtschafts-Reporter.NET

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Für 2010 hat der Bundestag Steuerentlastungen für Unternehmen und Bürger beschlossen. Den Bürgern versprechen die Politiker, dass die Steuererleichterungen sofort in ihren Taschen ankommen und die Wirtschaft ankurbeln werden.

Umsatzsteuer nicht mehr vorauszahlen
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500.000 Euro müssen die Umsatzsteuer nicht mehr vorauszahlen, sondern erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung bezahlt haben. Ziel ist es, die Firmen in der Rezession durch mehr Liquidität zu stärken. Im Osten Deutschland wurde diese Grenze, die Ende 2009 ausgelaufen wäre, bis Ende 2011 erhöht. Im Westen wurde die bisherige Grenze von 250.000 Euro damit verdoppelt. Sie gilt nun ebenfalls bis Ende 2011. Dies entlastet die Firmen kurzfristig um knapp zwei Milliarden Euro.
Krankenkassenbeiträge besser steuerlich absetzbar

Selbständige, die für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen müssen, können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe von 2800 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Das umfasst auch andere Vorsorgemaßnahmen wie die Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Bis Ende 2009 lag dieser Betrag 400 Euro niedriger bei 2400 Euro. Für alle anderen Steuerzahler gilt ab 2010 ein Obergrenze von 1900 Euro (früher 1500 Euro). Sollten die tatsächlichen Ausgaben für eine Basis-Krankenversicherung darüber liegen, können sie steuerlich voll geltend gemacht werden. Bei Verheirateten liegen die Höchstbeträge bei 3800 beziehungsweise 5600 Euro.

Zinsschranke entschärft
Die Zinsschranke für Handwerk und Mittelstand wird entschärft. Betriebe können Zinsaufwendungen zum Beispiel für Kredite bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro vom Gewinn abziehen. Regulär liegt diese Grenze bei einer Million. Diese befristete Regelung entlastet das Handwerk und den Mittelstand um rund 60 Millionen Euro.

Verlustvorträge anders nutzen
Investoren können Verlustvorträge von Firmen nutzen, die sie zur Sanierung übernehmen. Normalerweise verfallen diese Vorträge. Investoren müssen allerdings Auflagen für diese neue Nutzung erfüllen: Entweder sie halten für fünf Jahre 80 Prozent der Lohnsumme bei oder sie schießen bei einer Komplettübernahme 25 Prozent neues Kapital hinzu.
(NR / Fischer-Partner.ORG / N. Staub)

 
 
 

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